Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 14. Februar 2023


Information

Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber („Kunden“) und der ms marketing CONSULT GmbH; Am Waldrand 19; 65232 Taunusstein (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) zustande. Für diese rechtlichen Beziehungen gelten eigene Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) des Veranstalters, die neben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reservix GmbH für den Online-Kauf von Eintrittskarten treten. Der Kunde stimmt diesen AGB und den ATGB des Veranstalters bei Vertragsabschluss zu und erkennt die Datenschutzerklärung und die Veranstaltungs-/Turnierflächen-Ordnung der ms marketing CONSULT an. Dies gilt auch für den Fall, dass der Inhaber der Eintrittskarte diese nicht direkt beim Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen erworben hat.

Aus gesetzlichen oder organisatorischen Gründen werden von Zeit zu Zeit Änderungen und Anpassungen unserer ATGB, der Veranstaltungs-/Tunierflächen-Ordnung und der Datenschutzerklärung erforderlich sein. Bitte beachten Sie die aktuelle Version.

Die Reservix GmbH vermittelt nur namens und im Auftrag des Veranstalters den Veranstaltungsvertrag, es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde die Reservix GmbH mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand.

A) Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Online-Bestellsystem der Reservix GmbH

B) Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) ms marketing CONSULT GmbH & Widerrufs- Rückgaberecht

C) Veranstaltungs-/Turnierflächen-Ordnung ms marketing CONSULT GmbH

D) Datenschutzerklärung & Impressum

B) Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) ms marketing CONSULT GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Bestellung, Erwerb und Verwendung von Eintrittskarten für Veranstaltungen und für den Aufenthalt auf dem Turniergelände Albert-Servais-Allee 50 in 52070 Aachen. Die Veranstaltungs-/Turnierplatzordnung ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie ist dieser Vereinbarung als Anlage beigefügt und im Internet unter www.mustangmakeover.de abrufbar. Durch den Erwerb oder die Verwendung der Eintrittskarten akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte die Geltung dieser AGB. Dabei ist es unerheblich, ob dem Erwerber/Inhaber die Eintrittskarte als Papier-, Handy- oder Print@Home Ticket ausgehändigt wird.

§ 1 - Zutritt zu dem Turniergelände

Der Zutritt zu dem Turniergelände ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Aufgrund veränderter gesetzlicher Vorgaben, im Rahmen von Schutzverordnungen, kann der Zutritt behördlich durch besondere Auflagen eingeschränkt werden, die stellt keinen Rücktritts- oder Preisminderungsgrund dar. Diesen Vorgaben ist Folge zu leisten.

§ 2 - Kartenbestellung | Kartenkauf

(1) Alle Kartenbestellungen sind nur Online und in den teilnehmenden RESERVIX-Vorverkaufsstellen möglich und werden nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Die Angebote des Veranstalters sind freibleibend. (2) An den Veranstaltungstagen unterhält der Veranstalter keine Tageskassen. Ticketbestellungen sind 'just in time' über den Online-Ticketshop auch an den Eventtagen möglich. (3) Der Veranstalter behält sich vor Zahlungsdienste- und Wege zu verändern.

§ 3 - Versand und Hinterlegung von Eintrittskarten

Auf Wunsch des Erwerbers werden die Eintrittskarten auf dessen Kosten versandt. Für den Versand wird eine Bearbeitungsgebühr, die im Einzelfall vertraglich festgelegt wird, erhoben. Karten können nicht hinterlegt werden. Wir bitten im Bedarfsfall ein Handy- oder Print@Home Ticket zu erwerben.

§ 4 - Weiterverkauf

Der Erwerb der Eintrittskarte zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf ist untersagt. Eintrittskarten dürfen in keinem Fall zu einem höheren als dem bezahlten Preis weitergegeben werden, es sei denn, der Veranstalter hat einer solchen Weiterveräußerung zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 5 - Rückgabe von Eintrittskarten

Eine Rückgabe der Eintrittskarten gegen Entgelt ist nicht möglich.

§ 6 - Verlust der Eintrittskarten

Ersatz für verlorengegangene Eintrittskarten wird - unabhängig von dem Grund des Verlustes - nicht geleistet. Dies gilt auch für das Handy- oder Print@Home Ticket.

§ 7 - Verlegung/Abbruch der Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt, für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, wie bspw. Pandemien, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, die jeweilige Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder ggf. abzubrechen - insbesondere wenn behördliche Anordnungen dies verlangen. Bei Verlegung einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Bei Abbruch einer Veranstaltung erfolgt keine Erstattung des Eintrittsgeldes, es sei denn, dass der Veranstalter den Abbruch zu vertreten hat.

Wegen der bestehenden Corona Pandemie erwerben Käufer im Krisenjahr 2021 eine Kombination aus einem Online Paket (wie im Ticketshop beschrieben) und einem zusätzlichem Ticket für den Zutritt zum Veranstaltungsgelände (begrenztes Kontingent). Sollte es wegen behördlicher Auflagen Einschränkungen geben, informiert der Veranstalter frühestmöglich. Sollte es zu erforderlichen Begrenzungen der Zuschauerzahl kommen, gilt das Datum des Ticketkaufes für die Vergabe der Sitzplätze.

§ 8 - Reklamation von Eintrittskarten

Alle Fragen im Hinblick auf die Eintrittskarte, unerheblich ob Papier-, Handy- oder Print@Home-Ticket, sind ausschließlich mit dem Veranstalter zu klären. Eintrittskarten, die erkennbar fehlerhaft sind, müssen rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung reklamiert werden. Der Fehler ist anzugeben und die Eintrittskarte zurückzugeben. Anderenfalls entfallen nach Veranstaltungsbeginn alle Ansprüche auf Rücknahme oder Ersatzeintrittskarte für die betreffende Veranstaltung.

§ 9 - Mitführen von Tieren

Das Mitführen von Tieren auf dem Turniergelände ist nicht gestattet. Ausnahme Blindenbegleithunde

§ 10 - Anweisung der Ordnungskräfte

Der Karteninhaber ist verpflichtet, den Anweisungen der Ordnungskräfte, des Sicherheitspersonals, der Polizei sowie sonstigem Personal auf dem Turniergelände Folge zu leisten.

§ 11 - Film- / Foto Aufnahme der Veranstaltung

Ton-, Foto- und Videoaufnahmen oder sonstige gestaltete Beschreibungen sind ausschließlich für private Zwecke gestattet und dürfen ohne die schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht veröffentlicht werden. Fotografieren mit Blitzlicht ist in allen Bereichen verboten.

§ 12 - Aufnahme der Karteninhaber

Der Inhaber der Eintrittskarte willigt unwiderruflich ein, dass der Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung ohne Vergütung berechtigt ist, Ton-, Foto- und/oder audiovisuelle Aufnahmen des Karteninhabers und dessen Schutzbefohlenen zu machen, machen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden oder in sonstiger Weise zu verbreiten. Gleiches gilt für die unentgeltliche Verwendung seiner Stimme für Aufzeichnungen von Ton, Live-Übertragungen etc. Die Bestimmung des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt. Erwirbt ein Kunde Eintrittskarten nicht nur fu?r sich selbst, sondern auch fu?r weitere Inhaber mit einem wirksamen Zutrittsrecht gema?ß § 1, ist der Kunde angehalten, die Weiterleitung der Informationen an den jeweiligen Inhaber sicherzustellen.

§ 13 - Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten werden gemäß der aktuellen Datenschutzerklärung des Veranstalters erhoben, verarbeitet und sonst genutzt, soweit dies für die konkrete Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Dazu zählt auch der Versand veranstaltungsbezogener Informationen.

§ 14 - Haftung

  1. Der Eintritt zu dem Turniergelände erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Die Haftung des Veranstalters für Schäden ist ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, es sei denn, daß die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall haftet der Veranstalter für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter unbeschränkt.
  3. 3. Unfälle oder Schäden sind der ms marketing CONSULT GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen (bspw. Ordner, Personal, Sicherheitsdienst, o.ä.) unverzüglich mitzuteilen.

§ 15 - Deutsche Fassung

Soweit diese AGB in mehreren Sprachen vorliegen, ist die deutsche Fassung maßgeblich. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand außerhalb von Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Wiesbaden/Deutschland.

§ 16 - Wirksamkeit der Klauseln

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

§ 17 - Änderungen

Der Veranstalter ist bei einer Vera?nderung der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverha?ltnissen berechtigt, diese AGB mit einer Frist von vierWochen, oder aus wichtigem Grund auch zwei Wochen, im Voraus zu a?ndern, sofern dies fu?r den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen A?nderungen werden dem Kunden unter den zuletzt gegenu?ber dem Veranstalter genannten Kontaktdaten bekannt gegeben. Die A?nderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Frist nach Zugang den A?nderungen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdru?cklich hingewiesen.

3. Widerrufs- & Rückgaberecht ms marketing CONSULT GmbH

Für Dienstleistungen in den Bereichen der Freizeitbetätigung, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Sportveranstaltungen, besteht auch bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht.

C) Veranstaltungs-/Turnierflächen-Ordnung ms marketing CONSULT GmbH

Die Veranstaltungs-/Turnierplatzordnung dient der geregelten Benutzung, der allgemeinen Ordnung und der Verkehrssicherheit im Bereich des gesamten Veranstaltungs-/Turniergeländes des CHIO Aachen:

§ 1 - Geltungsbereich

  1. Die Turnierplatzordnung gilt für alle Personen, die das nachstehend definierte Turniergelände betreten. Beispielhaft - jedoch nicht ausschließlich - sind dies Inhaber von gültigen Eintrittskarten/Turnierausweisen: Zuschauer / Besucher / Gäste/ Ehrengäste, Angestellte / Mitarbeiter / ehrenamtliche Helfer / Turnierteilnehmer und deren Begleiter / Helfer / Servicefirmen / Lieferanten / Aussteller / Sponsoren / Presse etc.
  2. Die Turnierplatzordnung gilt im Bereich des gesamten Turniergeländes, inklusive der angrenzenden Geländestrecke, einschließlich aller Anlagen und Einrichtungen, einschließlich sämtlicher Zu- und Abgänge sowie den anliegenden Parkflächen des ALRVs, die den Besuchern der Veranstaltungen zur Verfügung stehen (nachstehend „Turniergelände“ genannt).
  3. Die Turnierplatzordnung gilt für alle Veranstaltungen, die auf dem Turniergelände stattfinden.
  4. Das Turniergelände dient vornehmlich der Austragung von pferdesportlichen Wettkämpfen, Weiterbildungsevents, Präsentationen, Fachausstellungen.

§ 2 - Aufenthalt

  1. Auf dem Turniergelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungs- bzw. Turnierausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für die Veranstaltung auf eine andere autorisierte Art nachweisen können.
  2. Eintrittskarten und Berechtigungs- bzw. Turnierausweise sind beim Betreten und innerhalb des Turniergeländes auf Verlangen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei vorzuweisen. Auf Verlangen ist in geeigneter Art und Weise ein Identitätsnachweis zu erbringen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt.
  3. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit beim Verlassen des Turniergeländes. Für kurzfristiges Verlassen des Turniergeländes ist der am Ausgang stehende Ordnungsdienstmitarbeiter anzusprechen und seinen Anweisungen Folge zu leisten, um einen späteren Wiedereintritt zu ermöglichen.
  4. Für verlorengegangene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
  5. Das Fahren und Parken innerhalb des Turniergeländes ist nur mit besonderem Berechtigungsausweis gestattet. Auf dem gesamten Turniergelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
  6. 6. Mit Betreten des Turniergeländes willigen alle Personen unwiderruflich ein, daß der Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung ohne Vergütung berechtigt ist, Ton-, Foto- und/oder audiovisuelle Aufnahmen der Personen zu machen, machen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden oder in sonstiger Weise zu verbreiten. Gleiches gilt für die unentgeltliche Verwendung seiner Stimme für Aufzeichnungen von Ton, Live-Übertragungen, etc.

§ 3 - Sicherheitskontrollen und Videoüberwachung

  1. 1. Der durch die ms marketing CONSULT GmbH eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der Personen berechtigt, gegebenenfalls Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen. Hierzu können auch technische Hilfsmittel und Geräte eingesetzt werden.
  2. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren wird das Veranstaltungsgelände vom Vermieter videoüberwacht. Verantwortliche Stelle im Sinne des DSGVO ist der Aachen-Laurensberger Rennverein e.V. (ALRV), Albert-Servais-Allee 50, 52070 Aachen, Deutschland.
  3. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, können am Betreten des Turniergeländes gehindert oder von diesem verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

§ 4 - Verhalten auf dem Turniergelände

  1. Innerhalb des Turniergeländes haben sich alle Personen so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
  2. Alle Personen haben den Anordnungen der Feuerwehr, des Sicherheitsdienstes, den Mitarbeitern des Veranstalters des Ordnungs- und Rettungsdienstes, der Polizei sowie des Turniersprechers Folge zu leisten.
  3. Inhaber von Eintrittskarten haben in den Stadienbereichen den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. Die auf den Berechtigungs-/Turnierausweisen vermerkten Regelungen sind zu beachten. Innerhalb des Veranstaltungs-/Turniergeländes sind die vorgesehenen Wege zu nutzen.
  4. Alle Auf- und Abgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.
  5. Alle Personen sind aufgefordert, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse nicht achtlos wegzuwerfen, sondern in den auf dem Turniergelände, in den Versammlungsstätten und in den Stadionanlagen stehenden Abfallbehältnissen zu entsorgen.
  6. Fundgegenstände sind im Büro des Ordnungsdienstes oder der Meldestelle abzugeben. Der Veranstalter leitet nicht abgeholte Fundsachen unmittelbar an das Fundbüro der Stadt Aachen weiter.
  7. Vermisste Personen sind der Einsatzleitung der Polizei oder dem Ordnungsdienst zu melden.
  8. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen oder sonstige gestaltete Beschreibungen sind ausschließlich für private Zwecke gestattet und dürfen ohne die schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht veröffentlicht werden. Fotografieren mit Blitzlicht ist in allen Bereichen verboten.

§ 5 - Verbote

    Allen Personen ist das Mitführen folgender Gegenstände auf dem Turniergelände untersagt:

    1. rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches und politisches Propagandamaterial;
    2. Waffen jeder Art;
    3. Sachen und Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können drunter fallen auch Flaschen, Dosen etc.;
    4. Gassprühdosen; ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind – Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
    5. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben und andere pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art einschließlich entsprechender Abschussvorrichtungen;
    6. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als einen Meter oder deren Durchmesser größer als drei Zentimeter sind, sowie so genannte Doppelhalter; mitgebrachte bzw. zugelassene Fahnen und Transparente müssen von ihrem Material her unter den Begriff „schwer entflammbar“ fallen;
    7. mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren;
    8. Tiere mit Ausnahme von Blindenhunden;
    9. Laser-Pointer;
    10. Drohnen, Mikrokopter und ähnliche unbemannte Fluggeräte.
    11. Verbotswidrig mitgeführte Sachen werden sichergestellt und – soweit sie nicht für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren benötigt werden – bei Wegfall der Voraussetzungen für eine Sicherstellung zurückgegeben.

      Ferner ist allen auf dem Turniergelände befindlichen Personen verboten

    12. die Stadioninnenräume und die sonstigen Sportplätze ohne entsprechenden Berechtigungs-/Turnierausweis zu betreten;
    13. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen sowie Kamerapodeste, Bäume, Maste aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
    14. Bereiche, die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind (z. B. Stall- und Funktionsräume, VIP- und Medienbereiche usw.) ohne entsprechenden Berechtigungs-/Turnierausweis zu betreten;
    15. mit Gegenständen aller Art zu werfen oder Flüssigkeit aller Art zu verschütten;
    16. Feuer zu machen; Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen;
    17. ohne Erlaubnis der ms marketing CONSULT GmbH Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen;
    18. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
    19. politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen und Embleme zu äußern oder zu verbreiten;
    20. Demonstrationen, Propaganda und Handlungen gegen den Pferdesport;
    21. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Turniergelände durch das Wegwerfen von Sachen – Abfälle, Verpackungen, leere Behältnisse usw. – zu verunreinigen; Zuwiderhandlungen werden juristisch verfolgt.
    22. Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen;
    23. auf den Sitzen in den Zuschauerbereichen zu stehen;
    24. alkoholische Getränke auf das Turniergelände mitzubringen;
    25. die Mitnahme von Glasbehältern jeder Art auf die Tribünen;
    26. Drohnen, Mikrokopter und ähnliche unbemannte Fluggeräte einzusetzen.
    27. Fotografieren mit Blitzlicht ist in allen Bereichen verboten.

    § 6 - Haftung

    1. Der Eintritt zu dem Turniergelände erfolgt auf eigene Gefahr.
    2. Die Haftung des Veranstalters für Schäden ist ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall haftet der Veranstalter für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter unbeschränkt.
    3. Unfälle oder Schäden sind der ms marketing CONSULT GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen (bspw. Ordner, Personal, Sicherheitsdienst, o.ä.) unverzüglich mitzuteilen.

    § 7 - Zuwiderhandlungen

    Personen, die gegen die Vorschriften der Turnierplatzordnung verstoßen, können auf der Grundlage des von der ms marketing CONSULT GmbH ausgeübten Hausrechts ohne Entschädigung von dem Turniergelände verwiesen und mit einem Turniergeländeverbot belegt werden. Begründet dieser Verstoß den Verdacht einer strafbaren Handlung oder eine sonstige Ordnungswidrigkeit, wird Strafanzeige erstattet.

    § 8 - Kinder/Minderjährige/Schutzbefohlene

    Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder/Minderjährigen/Schutzbefohlenen.


    Gerichtsstand ist Wiesbaden

    Taunusstein, 1. Februar 2023

    ms marketing CONSULT GmbH