Akkreditierungsrichtlinien MUSTANG MAKEOVER

Die Akkreditierung dient ausschließlich der journalistischen Berichterstattung über unsere Veranstaltung und soll Medienschaffenden den Zugang erleichtern. Eine missbräuchliche Nutzung wird ausgeschlossen.

Wer kann sich akkreditieren?

Eine Medien-Akkreditierung kann beantragen, wer seine journalistische bzw. fotojournalistische Tätigkeit mit Bezug zu Pferdethemen oder relevanten Interessensgebieten wie folgt nachweisen kann:

  1. Vorlage von Veröffentlichungen (Print oder Online), in denen der Antragsteller als Autor genannt ist (zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate).
  2. Vorlage eines Impressums, in dem der Antragsteller als Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autor genannt wird (nicht älter als drei Monate).
  3. Vorlage eines schriftlichen, aktuellen Auftrags einer Vollredaktion im Original mit Bezug zur Veranstaltung.
  4. Angabe eines Weblinks zu einer etablierten Online-Publikation mit angemessener Reichweite. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung erforderlich. Die Publikation muss seit mindestens drei Monaten bestehen, regelmäßige themenrelevante Beiträge vorweisen, und der letzte Beitrag zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein. Richtwert Reichweite: mindestens 20.000 Unique Visitors pro Monat (Nachweis erforderlich).
  5. Vorlage eines gültigen Presseausweises eines anerkannten in- oder ausländischen Journalistenverbandes. Hinweis: Der Presseausweis allein berechtigt nicht automatisch zur Akkreditierung.

Keine Akkreditierung für

  • Personen ohne nachweisliche journalistische Tätigkeit
  • Vertriebsmitarbeiter, PR- und Marketingberater
  • Private Begleitpersonen
  • Personen mit Auftrag eines freien Journalisten (zulässig sind Aufträge von Vollredaktionen)
  • Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind

Akkreditierung für Influencer & Blogger (Aachen)

Voraussetzung ist ein klarer thematischer Bezug zur Veranstaltung. Blogs/Kanäle, deren Hauptfokus nicht pferdebezogen ist, werden nicht zugelassen. Der Blog/Kanal muss seit mindestens sechs Monaten bestehen und regelmäßige, relevante Inhalte des Antragstellers zeigen. Aktualität, Sichtbarkeit und Reichweite sind erforderlich. Kanäle mit Verkaufs-/Shop-Aktivität werden nicht zugelassen.

Mindestreichweiten

  • Blog/Webseite: 20.000 Unique Visitors/Monat
  • Instagram: 35.000 Abonnenten
  • YouTube: 25.000 Abonnenten
  • Facebook: 25.000 Abonnenten

Nachweise der Reichweite sind per Media Kit (PDF, deutsch oder englisch) mit der Anfrage einzureichen. Akkreditiert werden ausschließlich redaktionell Verantwortliche des Kanals/Blogs. Die Anzahl der zugelassenen Personen kann begrenzt werden.

So stellen Sie den Antrag

Senden Sie Ihre vollständige Akkreditierungsanfrage mit allen erforderlichen Nachweisen per eMail an: presse@mustangmakeover.de

Unvollständige Anträge oder fehlende Nachweise können nicht berücksichtigt werden.