Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 31. August 2024

Information

Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch zwischen dem Karteninhaber („Kunde“) und der ms marketing CONSULT GmbH; Am Waldrand 19; 65232 Taunusstein (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) und der Vivenue GmbH (technischer Dienstleister) zustande. Der Ticketkauf wird über die Plattform der vivenu GmbH abgewickelt. Es gelten die AGB der vivenu GmbH für die technische Abwicklung des Kaufs und die Zahlungsabwicklung, sowie die Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) des Veranstalters ms marketing CONSULT GmbH für alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bitte lesen Sie beide Dokumente sorgfältig.

Der Kunde stimmt diesen Bedingungen bei Vertragsabschluss zu und erkennt die Datenschutzerklärungen, sowie die Veranstaltungs-/Turnierflächen-Ordnung der ms marketing CONSULT an. Dies gilt auch für den Fall, dass der Inhaber der Eintrittskarte diese nicht direkt beim Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen erworben hat.

Die vivenu GmbH vermittelt nur namens und im Auftrag des Veranstalters den Veranstaltungsvertrag, es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde die vivenu GmbH mit der Abwicklung des Kartenkaufes.

A) Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Online-Bestellsystem der vivenu GmbH

B) Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) ms marketing CONSULT GmbH & Widerrufs- Rückgaberecht

C) Veranstaltungs-/Turnierflächen-Ordnung ms marketing CONSULT GmbH

D) Datenschutzerklärung

E) Datenschutzerklärung Ticketkauf des Dienstleisters vivenu GmbH

B) Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) ms marketing CONSULT GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Bestellung, Erwerb und Verwendung von Eintrittskarten für Veranstaltungen und für den Aufenthalt auf dem Turniergelände Albert-Servais-Allee 50 in 52070 Aachen. Die Veranstaltungs-/Turnierplatzordnung ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie ist dieser Vereinbarung als Anlage beigefügt und im Internet unter www.mustangmakeover.de abrufbar. Durch den Erwerb oder die Verwendung der Eintrittskarten akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte die Geltung dieser AGB. Dabei ist es unerheblich, ob dem Erwerber/Inhaber die Eintrittskarte als Handy- oder Print@Home-Ticket ausgehändigt wird.

§ 1 - Zutritt zu dem Turniergelände

Der Zutritt zu dem Turniergelände ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Für den Ticketkauf ist ein Rücktrittsrecht nicht vorgesehen. Aufgrund veränderter gesetzlicher Vorgaben, im Rahmen von Schutzverordnungen, kann der Zutritt behördlich durch besondere Auflagen eingeschränkt werden. Dies stellt keinen Rücktritts- oder Preisminderungsgrund dar. Diesen Vorgaben ist Folge zu leisten.

§ 2 - Kartenbestellung | Kartenkauf

1. Alle Kartenbestellungen sind ausschließlich online möglich und werden nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Die Angebote des Veranstalters sind freibleibend.

2. An den Veranstaltungstagen unterhält der Veranstalter keine Tageskassen. Tickets sind jederzeit online über den Online-Ticketshop erhältlich, auch an den Eventtagen.

3. Der Veranstalter behält sich vor, Zahlungsdienste und -wege zu verändern.

§ 3 - Bereitstellung von Eintrittskarten

Der Versand per Post und die Hinterlegung von Eintrittskarten sind nicht möglich. Eintrittskarten sind als Print@Home-Ticket oder als mobiles Ticket verfügbar.

§ 4 - Weiterverkauf

Der Erwerb der Eintrittskarte zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf ist untersagt. Eintrittskarten dürfen in keinem Fall zu einem höheren als dem bezahlten Preis weitergegeben werden, es sei denn, der Veranstalter hat einer solchen Weiterveräußerung zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 5 - Rückgabe von Eintrittskarten

Eine Rückgabe der Eintrittskarten gegen Entgelt ist nicht möglich.

§ 6 - Verlust der Eintrittskarten

Ersatz für verlorengegangene Eintrittskarten wird - unabhängig von dem Grund des Verlustes - nicht geleistet. Im Zweifel ist der Support zu kontaktieren.

§ 7 - Verlegung/Abbruch der Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt, für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, wie bspw. Pandemien, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, die jeweilige Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder ggf. abzubrechen - insbesondere wenn behördliche Anordnungen dies verlangen. Bei Verlegung einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Bei Abbruch einer Veranstaltung erfolgt keine Erstattung des Eintrittsgeldes, es sei denn, dass der Veranstalter den Abbruch zu vertreten hat.

§ 8 - Reklamation von Eintrittskarten

Alle Fragen im Hinblick auf die Eintrittskarte, unerheblich ob Handy- oder Print@Home-Ticket, sind ausschließlich mit dem Veranstalter zu klären. Eintrittskarten, die erkennbar fehlerhaft sind, müssen rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung reklamiert werden. Der Fehler ist anzugeben und die Eintrittskarte zurückzugeben. Anderenfalls entfallen nach Veranstaltungsbeginn alle Ansprüche auf Rücknahme oder Ersatzeintrittskarte für die betreffende Veranstaltung.

§ 9 - Mitführen von Tieren

Das Mitführen von Tieren auf dem Turniergelände ist nicht gestattet. Ausnahme Blindenbegleithunde.

§ 10 - Anweisung der Ordnungskräfte

Der Karteninhaber ist verpflichtet, den Anweisungen der Ordnungskräfte, des Sicherheitspersonals, der Polizei sowie sonstigem Personal auf dem Turniergelände Folge zu leisten.

§ 11 - Film- / Fotoaufnahme der Veranstaltung

Ton-, Foto- und Videoaufnahmen oder sonstige gestaltete Beschreibungen sind ausschließlich für private Zwecke gestattet und dürfen ohne die schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht veröffentlicht werden. Fotografieren mit Blitzlicht ist in allen Bereichen verboten.

§ 12 - Aufnahme der Karteninhaber

Der Inhaber der Eintrittskarte willigt unwiderruflich ein, dass der Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung ohne Vergütung berechtigt ist, Ton-, Foto- und/oder audiovisuelle Aufnahmen des Karteninhabers und dessen Schutzbefohlenen zu machen, machen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden oder in sonstiger Weise zu verbreiten. Gleiches gilt für die unentgeltliche Verwendung seiner Stimme für Aufzeichnungen von Ton, Live-Übertragungen etc. Die Bestimmung des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt. Erwirbt ein Kunde Eintrittskarten nicht nur für sich selbst, sondern auch für weitere Inhaber mit einem wirksamen Zutrittsrecht gemäß § 1, ist der Kunde angehalten, die Weiterleitung der Informationen an den jeweiligen Inhaber sicherzustellen.

§ 13 - Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten werden gemäß der aktuellen Datenschutzerklärung des Veranstalters erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die konkrete Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Die Daten werden DSGVO-konform verarbeitet. Dazu zählt auch der Versand veranstaltungsbezogener Informationen.

§ 14 - Haftung

1. Der Eintritt zu dem Turniergelände erfolgt auf eigene Gefahr.

2. Die Haftung des Veranstalters für Schäden ist ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall haftet der Veranstalter für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter unbeschränkt.

3. Unfälle oder Schäden sind der ms marketing CONSULT GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen (bspw. Ordner, Personal, Sicherheitsdienst, o.ä.) unverzüglich mitzuteilen.

§ 15 - Deutsche Fassung

Soweit diese AGB in mehreren Sprachen vorliegen, ist die deutsche Fassung maßgeblich. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand außerhalb von Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Wiesbaden/Deutschland.

§ 16 - Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

§ 17 - Änderungen

Der Veranstalter ist bei einer Veränderung der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB mit einer Frist von vier Wochen, oder aus wichtigem Grund auch zwei Wochen, im Voraus zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden unter den zuletzt gegenüber dem Veranstalter genannten Kontaktdaten bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Frist nach Zugang den Änderungen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Änderungen erfolgen nie zum Nachteil eines bereits abgeschlossenen Geschäfts.

3. Widerrufs- & Rückgaberecht ms marketing CONSULT GmbH

Ein Widerrufsrecht besteht nicht beim Kauf von Eintrittskarten für Freizeitveranstaltungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Dies gilt für Tickets für Veranstaltungen, die zu einem spezifischen Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden, wie z. B. Konzerte, Sportevents, Theateraufführungen, Messen und ähnliche Events. Der Kunde hat daher kein Recht, seine Vertragserklärung zu widerrufen, sobald der Kauf der Eintrittskarten abgeschlossen ist.

C) Veranstaltungs-/Turnierflächen-Ordnung ms marketing CONSULT GmbH

Die Veranstaltungs-/Turnierplatzordnung dient der geregelten Benutzung, der allgemeinen Ordnung und der Verkehrssicherheit im Bereich des gesamten Veranstaltungs-/Turniergeländes des CHIO Aachen:

§ 1 - Geltungsbereich

  1. Die Turnierplatzordnung gilt für alle Personen, die das nachstehend definierte Turniergelände betreten. Beispielhaft - jedoch nicht ausschließlich - sind dies Inhaber von gültigen Eintrittskarten/Turnierausweisen: Zuschauer / Besucher / Gäste/ Ehrengäste, Angestellte / Mitarbeiter / ehrenamtliche Helfer / Turnierteilnehmer und deren Begleiter / Helfer / Servicefirmen / Lieferanten / Aussteller / Sponsoren / Presse etc.
  2. Die Turnierplatzordnung gilt im Bereich des gesamten Turniergeländes, inklusive der angrenzenden Geländestrecke, einschließlich aller Anlagen und Einrichtungen, einschließlich sämtlicher Zu- und Abgänge sowie den anliegenden Parkflächen des ALRVs, die den Besuchern der Veranstaltungen zur Verfügung stehen (nachstehend „Turniergelände“ genannt).
  3. Die Turnierplatzordnung gilt für alle Veranstaltungen, die auf dem Turniergelände stattfinden.
  4. Das Turniergelände dient vornehmlich der Austragung von pferdesportlichen Wettkämpfen, Weiterbildungsevents, Präsentationen, Fachausstellungen.

§ 2 - Aufenthalt

  1. Auf dem Turniergelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungs- bzw. Turnierausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für die Veranstaltung auf eine andere autorisierte Art nachweisen können.
  2. Eintrittskarten und Berechtigungs- bzw. Turnierausweise sind beim Betreten und innerhalb des Turniergeländes auf Verlangen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei vorzuweisen. Auf Verlangen ist in geeigneter Art und Weise ein Identitätsnachweis zu erbringen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt.
  3. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit beim Verlassen des Turniergeländes. Für kurzfristiges Verlassen des Turniergeländes ist der am Ausgang stehende Ordnungsdienstmitarbeiter anzusprechen und seinen Anweisungen Folge zu leisten, um einen späteren Wiedereintritt zu ermöglichen.
  4. Für verlorengegangene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
  5. Das Fahren und Parken innerhalb des Turniergeländes ist nur mit besonderem Berechtigungsausweis gestattet. Auf dem gesamten Turniergelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
  6. 6. Mit Betreten des Turniergeländes willigen alle Personen unwiderruflich ein, daß der Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung ohne Vergütung berechtigt ist, Ton-, Foto- und/oder audiovisuelle Aufnahmen der Personen zu machen, machen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden oder in sonstiger Weise zu verbreiten. Gleiches gilt für die unentgeltliche Verwendung seiner Stimme für Aufzeichnungen von Ton, Live-Übertragungen, etc.

§ 3 - Sicherheitskontrollen und Videoüberwachung

  1. 1. Der durch die ms marketing CONSULT GmbH eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der Personen berechtigt, gegebenenfalls Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen. Hierzu können auch technische Hilfsmittel und Geräte eingesetzt werden.
  2. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren wird das Veranstaltungsgelände vom Vermieter videoüberwacht. Verantwortliche Stelle im Sinne des DSGVO ist der Aachen-Laurensberger Rennverein e.V. (ALRV), Albert-Servais-Allee 50, 52070 Aachen, Deutschland.
  3. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, können am Betreten des Turniergeländes gehindert oder von diesem verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

§ 4 - Verhalten auf dem Turniergelände

  1. Innerhalb des Turniergeländes haben sich alle Personen so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
  2. Alle Personen haben den Anordnungen der Feuerwehr, des Sicherheitsdienstes, den Mitarbeitern des Veranstalters des Ordnungs- und Rettungsdienstes, der Polizei sowie des Turniersprechers Folge zu leisten.
  3. Inhaber von Eintrittskarten haben in den Stadienbereichen den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. Die auf den Berechtigungs-/Turnierausweisen vermerkten Regelungen sind zu beachten. Innerhalb des Veranstaltungs-/Turniergeländes sind die vorgesehenen Wege zu nutzen.
  4. Alle Auf- und Abgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.
  5. Alle Personen sind aufgefordert, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse nicht achtlos wegzuwerfen, sondern in den auf dem Turniergelände, in den Versammlungsstätten und in den Stadionanlagen stehenden Abfallbehältnissen zu entsorgen.
  6. Fundgegenstände sind im Büro des Ordnungsdienstes oder der Meldestelle abzugeben. Der Veranstalter leitet nicht abgeholte Fundsachen unmittelbar an das Fundbüro der Stadt Aachen weiter.
  7. Vermisste Personen sind der Einsatzleitung der Polizei oder dem Ordnungsdienst zu melden.
  8. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen oder sonstige gestaltete Beschreibungen sind ausschließlich für private Zwecke gestattet und dürfen ohne die schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht veröffentlicht werden. Fotografieren mit Blitzlicht ist in allen Bereichen verboten.

§ 5 - Verbote

    Allen Personen ist das Mitführen folgender Gegenstände auf dem Turniergelände untersagt:

    1. rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches und politisches Propagandamaterial;
    2. Waffen jeder Art;
    3. Sachen und Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können drunter fallen auch Flaschen, Dosen etc.;
    4. Gassprühdosen; ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind – Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
    5. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben und andere pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art einschließlich entsprechender Abschussvorrichtungen;
    6. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als einen Meter oder deren Durchmesser größer als drei Zentimeter sind, sowie so genannte Doppelhalter; mitgebrachte bzw. zugelassene Fahnen und Transparente müssen von ihrem Material her unter den Begriff „schwer entflammbar“ fallen;
    7. mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren;
    8. Tiere mit Ausnahme von Blindenhunden;
    9. Laser-Pointer;
    10. Drohnen, Mikrokopter und ähnliche unbemannte Fluggeräte.
    11. Verbotswidrig mitgeführte Sachen werden sichergestellt und – soweit sie nicht für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren benötigt werden – bei Wegfall der Voraussetzungen für eine Sicherstellung zurückgegeben.

      Ferner ist allen auf dem Turniergelände befindlichen Personen verboten

    12. die Stadioninnenräume und die sonstigen Sportplätze ohne entsprechenden Berechtigungs-/Turnierausweis zu betreten;
    13. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen sowie Kamerapodeste, Bäume, Maste aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
    14. Bereiche, die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind (z. B. Stall- und Funktionsräume, VIP- und Medienbereiche usw.) ohne entsprechenden Berechtigungs-/Turnierausweis zu betreten;
    15. mit Gegenständen aller Art zu werfen oder Flüssigkeit aller Art zu verschütten;
    16. Feuer zu machen; Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen;
    17. ohne Erlaubnis der ms marketing CONSULT GmbH Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen;
    18. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
    19. politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen und Embleme zu äußern oder zu verbreiten;
    20. Demonstrationen, Propaganda und Handlungen gegen den Pferdesport;
    21. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Turniergelände durch das Wegwerfen von Sachen – Abfälle, Verpackungen, leere Behältnisse usw. – zu verunreinigen; Zuwiderhandlungen werden juristisch verfolgt.
    22. Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen;
    23. auf den Sitzen in den Zuschauerbereichen zu stehen;
    24. alkoholische Getränke auf das Turniergelände mitzubringen;
    25. die Mitnahme von Glasbehältern jeder Art auf die Tribünen;
    26. Drohnen, Mikrokopter und ähnliche unbemannte Fluggeräte einzusetzen.
    27. Fotografieren mit Blitzlicht ist in allen Bereichen verboten.

    § 6 - Haftung

    1. Der Eintritt zu dem Turniergelände erfolgt auf eigene Gefahr.
    2. Die Haftung des Veranstalters für Schäden ist ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall haftet der Veranstalter für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter unbeschränkt.
    3. Unfälle oder Schäden sind der ms marketing CONSULT GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen (bspw. Ordner, Personal, Sicherheitsdienst, o.ä.) unverzüglich mitzuteilen.

    § 7 - Zuwiderhandlungen

    Personen, die gegen die Vorschriften der Turnierplatzordnung verstoßen, können auf der Grundlage des von der ms marketing CONSULT GmbH ausgeübten Hausrechts ohne Entschädigung von dem Turniergelände verwiesen und mit einem Turniergeländeverbot belegt werden. Begründet dieser Verstoß den Verdacht einer strafbaren Handlung oder eine sonstige Ordnungswidrigkeit, wird Strafanzeige erstattet.

    § 8 - Kinder/Minderjährige/Schutzbefohlene

    Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder/Minderjährigen/Schutzbefohlenen.

    Gerichtsstand ist Wiesbaden

    Taunusstein, 31. August 2024

    ms marketing CONSULT GmbH

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